Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)
Die ab dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B umfasst zusätzlich dreirädrige Kraftfahrzeuge – allerdings nur in Deutschland (Schlüsselzahl 194). Dreiräder mit mehr als 15 kW dürfen nur gefahren werden, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist.
Hast du den Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 vor dem 19.01.2013 erhalten, darfst du auch dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger fahren. Beim Umtausch erscheinen dann die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04, was dir zusätzlich das Fahren der Klassen A1 und A erlaubt.
Außerdem darfst du Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z. B. Strom, Wasserstoff, Erdgas) fahren, wenn du deinen Klasse-B-Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt. Die Fahrzeuge dürfen über 3.500 kg wiegen, aber maximal 4.250 kg – und nur zur Güterbeförderung mit Anhänger genutzt werden. Das Mehrgewicht muss auf das alternative Antriebssystem zurückzuführen sein.
* Das Mindestalter von 17 Jahren gilt auch für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Personen, die sich aktuell in dieser Ausbildung befinden.
Wichtig: In diesen Fällen darf nur innerhalb Deutschlands und nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gefahren werden.
Theoretische Prüfung: max. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Praktische Prüfung: max. 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind grundsätzlich 15 Jahre gültig – unabhängig davon, ob es sich um eine Ersterteilung, eine Erweiterung der Fahrberechtigung, einen Umtausch oder eine Ersatzausstellung handelt. Wurde der Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, gilt eine gestaffelte Gültigkeit nach dem offiziellen Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Nach Ablauf der jeweiligen Frist muss der Führerschein verwaltungsmäßig umgetauscht werden. Dabei ist weder eine Untersuchung noch eine Prüfung erforderlich.
Mit der Klasse BE darfst du Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem schweren Anhänger oder Sattelanhänger fahren – solange die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzung:
Ein Führerschein der Klasse B (kann gleichzeitig mit BE erworben werden)
Es ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B, der auch zeitgleich mit der BE-Klasse erworben werden kann. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig – es sei denn, besondere Umstände liegen vor.
Die Fahrerlaubnis wird ohne medizinische Untersuchung und ohne Einschränkungen erteilt – ebenfalls nur, wenn keine besonderen Umstände bestehen.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre lang gültig – auch bei Erweiterung, Umtausch oder Neuausstellung. Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, unterliegen dem offiziellen Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Nach Ablauf der Frist wird der Führerschein auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht – ohne Prüfung oder Untersuchung.
Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein auf Probe erteilt. In der zweijährigen Probezeit hat ein Fehlverhalten besondere Konsequenzen.
Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren – allerdings nur innerhalb Deutschlands. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
Die Fahrerlaubnis wird ohne ärztliche Untersuchung und ohne Einschränkungen erteilt – es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
Beim Erwerb des Motorradführerscheins kannst du zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt und ab wann du welches Kraftrad fahren darfst, erklären wir dir hier:
Mit der Klasse A darfst du alle Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung fahren.
Mit der Klasse AM darfst du leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge fahren, die maximal 45 km/h schnell sind und eine Nutzleistung von höchstens 4 kW haben. Der Verbrennungsmotor darf dabei höchstens 50 cm³ Hubraum haben – oder es handelt sich um ein Fahrzeug mit anderem Antrieb (z. B. Elektro).
Auch dreirädrige Kleinkrafträder mit bis zu zwei Sitzplätzen, maximal 45 km/h und 4 kW Leistung gehören dazu – solange sie eine bestimmte Leermasse nicht überschreiten (entscheidend ist der Eintrag in den Fahrzeugpapieren). Für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird anstelle des Gewichts die Antriebsbatterie berücksichtigt.
Ebenfalls erlaubt:
Ein Mofa ist ein einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor und darf maximal 25 km/h schnell sein. Um es zu fahren, brauchst du keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wenn du bereits einen Führerschein besitzt, ist keine zusätzliche Bescheinigung erforderlich.
16 Jahre
18 Jahre
16 Jahre. Nur innerhalb Deutschlands: 15 Jahre
15 Jahre
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