Kraftwagen-Klassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder)

  • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM)
  • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
  • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
  • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt


Die ab dem 19.01.2013 ausgestellte Klasse B umfasst zusätzlich dreirädrige Kraftfahrzeuge – allerdings nur in Deutschland (Schlüsselzahl 194). Dreiräder mit mehr als 15 kW dürfen nur gefahren werden, wenn du mindestens 21 Jahre alt bist.

Hast du den Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 vor dem 19.01.2013 erhalten, darfst du auch dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger fahren. Beim Umtausch erscheinen dann die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04, was dir zusätzlich das Fahren der Klassen A1 und A erlaubt.

Außerdem darfst du Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z. B. Strom, Wasserstoff, Erdgas) fahren, wenn du deinen Klasse-B-Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt. Die Fahrzeuge dürfen über 3.500 kg wiegen, aber maximal 4.250 kg – und nur zur Güterbeförderung mit Anhänger genutzt werden. Das Mehrgewicht muss auf das alternative Antriebssystem zurückzuführen sein.

  • Mindestalter
  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17)*
  • 18 Jahre

* Das Mindestalter von 17 Jahren gilt auch für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb und Personen, die sich aktuell in dieser Ausbildung befinden.

Wichtig: In diesen Fällen darf nur innerhalb Deutschlands und nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gefahren werden.

  • Prüfungen

Theoretische Prüfung: max. 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

Praktische Prüfung: max. 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • Befristungen und Einschränkungen
Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
  • Gültigkeit

Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind grundsätzlich 15 Jahre gültig – unabhängig davon, ob es sich um eine Ersterteilung, eine Erweiterung der Fahrberechtigung, einen Umtausch oder eine Ersatzausstellung handelt. Wurde der Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, gilt eine gestaffelte Gültigkeit nach dem offiziellen Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Nach Ablauf der jeweiligen Frist muss der Führerschein verwaltungsmäßig umgetauscht werden. Dabei ist weder eine Untersuchung noch eine Prüfung erforderlich.

  • Probezeit
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis wird der Führerschein zunächst auf Probe erteilt. Diese Probezeit dauert zwei Jahre. In dieser Zeit hat ein Fehlverhalten im Straßenverkehr besondere Konsequenzen – zum Beispiel können die Probezeit verlängert oder Aufbauseminare angeordnet werden.

Klasse BE

Mit der Klasse BE darfst du Kombinationen aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem schweren Anhänger oder Sattelanhänger fahren – solange die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzung:
Ein Führerschein der Klasse B (kann gleichzeitig mit BE erworben werden)

  • Prüfungen

Es ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B, der auch zeitgleich mit der BE-Klasse erworben werden kann. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig – es sei denn, besondere Umstände liegen vor.

  • Befristungen und Einschränkungen

Die Fahrerlaubnis wird ohne medizinische Untersuchung und ohne Einschränkungen erteilt – ebenfalls nur, wenn keine besonderen Umstände bestehen.

  • Gültigkeit

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre lang gültig – auch bei Erweiterung, Umtausch oder Neuausstellung. Führerscheine, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, unterliegen dem offiziellen Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Nach Ablauf der Frist wird der Führerschein auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht – ohne Prüfung oder Untersuchung.

  • Probezeit

Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein auf Probe erteilt. In der zweijährigen Probezeit hat ein Fehlverhalten besondere Konsequenzen.

Klasse B96

Mit der Klasse B96 darfst du Kombinationen aus einem Pkw (Fahrzeug der Klasse B) und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) über 750 kg fahren, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg beträgt. Die Eintragung der Schlüsselziffer 96 erfolgt nach einer speziellen Fahrerschulung gemäß Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung – eine Prüfung ist nicht erforderlich.
  • Mindestalter
  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren (B17)*
  • 18 Jahre
  • Befristungen und Einschränkungen
Die Fahrerlaubnis wird ohne ärztliche Untersuchung und ohne Einschränkungen erteilt – es sei denn, besondere Umstände liegen vor.

Klasse B196

Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren – allerdings nur innerhalb Deutschlands. Voraussetzung ist der Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren.

  • Mindestalter
  • 25 Jahre: B196
  • Befristungen und Einschränkungen

Die Fahrerlaubnis wird ohne ärztliche Untersuchung und ohne Einschränkungen erteilt – es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

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Motorrad-Klassen

Beim Erwerb des Motorradführerscheins kannst du zwischen mehreren Klassen wählen. Welche Möglichkeiten es gibt und ab wann du welches Kraftrad fahren darfst, erklären wir dir hier:

  • Das Mindestalter für AM wurde deutschlandweit auf 15 Jahre gesenkt.
  • Du kannst die Motorradklassen entweder per Direkteinstieg oder über den Stufenführerschein erwerben.
  • Der schnelle Weg zum Leichtkraftrad: die Fahrerschulung mit B196.
Nicht jedes Zweirad darf mit jedem Führerschein gefahren werden. Auch für den Motorradführerschein gibt es verschiedene Wege – abhängig von Vorbesitz und Besitzstandsschutz. So kannst du mit der Erweiterung der Klasse B (B196) Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren. Auch hier ist der Einstieg über ein Stufenmodell oder direkt möglich.

Klasse A

Mit der Klasse A darfst du alle Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung fahren.

Klasse A1

Diese Klasse umfasst Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von höchstens 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht darf 0,1 kW/kg nicht überschreiten. Außerdem eingeschlossen: dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bis zu 15 kW.

Klasse A2

Mit der Klasse A2 darfst du Krafträder mit einer Leistung von bis zu 35 kW fahren. Das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht darf dabei 0,2 kW/kg nicht übersteigen. Wichtig: Das Kraftrad darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sein.

Klasse AM

Mit der Klasse AM darfst du leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge fahren, die maximal 45 km/h schnell sind und eine Nutzleistung von höchstens 4 kW haben. Der Verbrennungsmotor darf dabei höchstens 50 cm³ Hubraum haben – oder es handelt sich um ein Fahrzeug mit anderem Antrieb (z. B. Elektro).

Auch dreirädrige Kleinkrafträder mit bis zu zwei Sitzplätzen, maximal 45 km/h und 4 kW Leistung gehören dazu – solange sie eine bestimmte Leermasse nicht überschreiten (entscheidend ist der Eintrag in den Fahrzeugpapieren). Für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird anstelle des Gewichts die Antriebsbatterie berücksichtigt.

Ebenfalls erlaubt:

  • leichte vierrädrige Straßen-Quads mit max. 4 kW
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 6 kW
  • jeweils max. 45 km/h und zwei Sitzplätzen
  • max. 425 kg Leergewicht
  • Hubraum bei Verbrennern: max. 50 cm³ (Fremdzünder) oder 500 cm³ (Selbstzünder)

Mofa

Ein Mofa ist ein einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor und darf maximal 25 km/h schnell sein. Um es zu fahren, brauchst du keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wenn du bereits einen Führerschein besitzt, ist keine zusätzliche Bescheinigung erforderlich.

  • Ab wann darf man Motorrad fahren?
Klasse A
  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Klasse A1


16 Jahre

Klasse A2


18 Jahre

Klasse AM


16 Jahre. Nur innerhalb Deutschlands: 15 Jahre

Mofa


15 Jahre

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